Fit für den Straßenverkehr - schon mit 17

Begleitetes Fahren ab 17

Der Modellversuch in Schleswig-Holstein erlaubt Euch das Fahren schon mit 17 - aber nur in Begleitung. Fahranfänger ohne Fahrpraxis sind im Verkehr einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Nach guten Erfahrungen in Schweden, Österreich, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz, nach denen die Unfallzahlen um rund 40% gesenkt werden konnten, wird jetzt auch in Schleswig-Holstein das "Begleitete Fahren ab 17" angeboten.

Danach könnt Ihr die Fahrberechtigung bereits mit 17 Jahren erwerben. Bis zum 18. Geburtstag darf aber nur mit einer Begleitperson gefahren werden.

Begleitperson muss bekannt sein

Die Begleitperson muss vorher benannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.

Außerdem

  • muss sie mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss sie mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
  • darf sie max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister besitzen.

Fahranfänger sollen so "unter dem Schutz der Begleitung" in den ersten Monaten im Straßenverkehr weitere Erfahrungen sammeln und Sicherheit gewinnen können.

PKW-Fahrerlaubnis

Das begleitete Fahren betrifft die Klasse B (und BE, eingeschlossen L,M und S)

Voraussetzung:

1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann in der Fahrschule erworben werden)/Erste-Hilfe-Nachweis, Vorlage Personalausweis.

Mit der Ausbildung könnt Ihr schon im Alter von 16 1/2 Jahren beginnen.

Die Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig!
Mit dem 18. Geburtstag wird der voll gültige Führerschein ausgehändigt.