Anerkannter Ausbildungsbetrieb zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer.

Die europäische Richtlinie 2003/59 und ihre Umsetzung im
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz macht eine umfassende
Qualifizierung für Berufskraftfahrer zur Pflicht.

Das betrifft die Führerscheinklassen C, C1, CCE und Busfahrer.

Eine gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis, ob selbstständig
oder abhängig beschäftigt, ist ohne diese seit dem 10 September 2009
nicht mehr möglich.

Die Qualifizierung gilt nur für den gewerblichen Güterverkehr. Die Führerscheinprüfung bleibt davon unberührt. Das heißt: keine erhöhten
Kosten für Feuerwehr etc.

Die Ausbildung ist sehr umfassend und behandelt eine Reihe
von Themengebieten.

zum Beispiel:

Keine Mehrkosten für Nicht-Güterverkehr
Ökologie:
  • Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
  • Eco-Fahrphilosophie, Praktisches Fahreen
  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Alternative Kraftstoffe
Sozial(Vorschriften) für den Güterverkehr:
  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften wie Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechungen, Tagesruhezeit und Kontrollgeräte
  • Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften wie Handybenutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und neue Verkehrszeichen.
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit:
  • Risiken des Verkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Kraftübertragung, Kurvenfahren, Bremsmethoden.
  • (Dafür halten wir zur Veranschaulichung eine Druckluftbremsanlage in unserer Fahrschule bereit.)
Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi:
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen.
Ladungssicherung:
  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
  • Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Auswirkung der Überladung auf die Achse
  • Arten der Verpackungen und Lastträgern
  • Feststell- und Verzurrtechniken.
  • Richtige Verwendung der Zurrgurte.

Zusätzlich muss jeder Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden, die entweder komplett am Stück oder in 5 Einheiten zu je 7 Stunden absolviert werden kann.

Wir sind Kooperationspartner der DEKRA