Endlich mobil - Führerschein PKW

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre
(oder Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung,
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
(kann in der Fahrschule erworben werden)/
Erste-Hilfe-Nachweis, Vorlage Personalausweis.

Die Fahrerlaubnisklasse B schließt die
Klassen M, L und S ein.

Klasse BE:

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt.

Mindestalter: 18 Jahre
(oder Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Vorlage Personalausweis (sollte es sich um keine Erweiterung handeln, ist ebenfalls eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.)

Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE schließt die Klassen B,M,L und S ein.

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