Schweres Gerät - Führerschein Landmaschinen

Klasse L:

Land-forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit
(mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Stapler) bis 25 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis, Vorlage Personalausweis (Kinderausweis).

Klasse T:

Land-forstwirtschaftliche Zugmaschinen von 40 bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
(mit Anhänger ), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Stapler) von 40 bis 60 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzung:
1 aktuelles Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort/Erste-Hilfe-Nachweis, Vorlage Personalausweis (Kinderausweis).

Die Fahrerlaubnisklasse Klasse T schließt die Klassen M und L ein.

Ausbildung auf Zugmaschine mit Anhänger

Die praktische Ausbildung auf land- und forstwirtschaflichen Zugmaschinen führen wir auf Traktoren des land-und kommunaltechnischen Lohnunternehmes Blunk in Rendswühren aus. Wir schulen aber auch gern auf Euren eigenen Maschinen.